AGB
Weitere Informationen
Startseite ›› AGB ››
Präambel
Schloss Ettersburg gehört zum Weltkulturerbe. Der historische Charakter des Schlossensembles, insbesondere die wertvolle Bausubstanz und die mahnende Nähe zum ehemaligen Konzentrationslager „Buchenwald" stellen an alle Nutzer und Besucher hohe Anforderungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Unterkünften, von Seminarräumen und von Gesellschaftsräumen jeglicher Art. Die Bedingungen gelten weiter für alle Veranstaltungen einschließlich der im Rahmen dieser Veranstaltung erbrachten Leistungen. Die Bedingungen sind Bestandteil eines jeden einzelnen Vertrages. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vom Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. bestätigt wird.
2. Vertragsschluss
a) Veranstaltungen - Nutzung von Räumlichkeiten
Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. Sofern ein Dritter für einen Veranstalter Leistungen jeglicher Art bestellt, haften der Dritte und der Veranstalter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
b) Übernachtungsleistungen
Der Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Online-Buchung zustande. Bei Online-Buchung ist eine gültige Kreditkartennummer anzugeben. Die Übernachtungspreise sind in jedem Fall bei Anreise zu bezahlen. Bei gegebenenfalls anfallenden Stornierungsgebühren wird die Kreditkarte belastet. Die Online übermittelten Daten gelten als rechtsverbindlich. Übernachtungsleistungen für mehr als 8 Personen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Bereitstellung der Leistungen
a) Veranstaltungen und Räumlichkeiten
Für Veranstaltungen und Räumlichkeiten stehen die im Vertrag bezeichneten Räume zu der im Vertrag genannten Uhrzeit zur Verfügung. Die Räumlichkeiten sind spätestens eine Stunde nach Ablauf der im Vertrag genannten Zeit im vom Eigentum des Vertragspartners beräumten Zustand zu übergeben.
Für Gegenstände jeglicher Art, die der Vertragspartner im Rahmen der gebuchten Leistung einbringt, wird keine Haftung übernommen.
Mängel an der vertraglich zur Verfügung gestellten Leistung bzw. den Räumlichkeiten sind der Hausleitung unverzüglich, jedoch vor Veranstaltungsbeginn zu melden. Spätere Anzeigen können nicht anerkannt werden. Werden an den Räumlichkeiten, der Einrichtung und der zur Verfügung gestellten Technik Schäden festgestellt, auf die die Hausleitung nicht nach den vorstehenden Bestimmungen hingewiesen wurde, gelten diese als vom Veranstalter verursacht.
b) Übernachtungsmöglichkeiten
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern eine Nutzung darüber hinaus in Anspruch genommen wird, bedarf dies der gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Hausleitung behält sich vor, dafür eine gesonderte Vergütung zu beanspruchen.
Für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, haftet der Vertragspartner bzw. Nutzer.
4. Preise, Bezahlung
Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Überlassung von Räumlichkeiten jeglicher Art sowie die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuer ein. Sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistung mehr als 5 Monate liegen, gilt eine Anpassung der Preise, höchstens jedoch um 10 % als vereinbart. Die Übernachtungsleistung beinhaltet die im Vertrag angegebene Verpflegungsleistung. Weitere Verpflegungsleistungen sind direkt mit dem Restaurant abzurechnen. Die Rechnungen sind spätestens 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. berechtigt, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. ist berechtigt, jederzeit eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen. Eine Aufrechnung kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. erfolgen.
5. Rücktritt vom Vertrag
Bei Stornierung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden folgende Vergütungen berechnet:
a) ÜbernachtungsleistungenBei Stornierungen bis 3 Monate vor Beginn der Leistungen wird keine Vergütung erhoben. Erfolgt die Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 50 % der vertraglich vereinbarten Leistungen berechnet.
Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Einzelreservierungen können bis 48 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden.
b) Veranstaltungen, Tagungspauschalen, Verpflegungsleitungen und sonstige Leistungen
Bei Stornierungen werden die vereinbarten Leistungen wie folgt in Rechnung gestellt:
- bis sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn 0 %
- später als sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 %
- später als sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn im Gewehrsaal oder Weißer Saal 30 %
- später als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
- später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 %
- später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 %
Sofern für Verpflegungsleistungen noch kein Preis vereinbart wurde, wird die jeweils angebotene preisgünstigste Verpflegungsleistung zugrunde gelegt. Dies gilt nicht bei Tagungspauschalen, hier wird der Berechnung des Schadenersatzanspruches die Tagungspauschale zugrunde gelegt.
Sofern im Vertrag Leistungen Dritter enthalten waren, sind diese im vollen Umfang zu bezahlen.
Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, einen jeweils geringeren Schaden nachzuweisen.
Das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Bildungswerkes BAU Hessen-Thüringen e. V. aufrechnen oder mindern.
Wird eine vom Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb der geforderten Frist gezahlt, so ist das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. im Übrigen auch dann gestattet, wenn durch höhere Gewalt oder andere vom Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. nicht zu vertretenden Umständen die Erfüllung des Vertrages unzumutbar ist; des Weiteren wenn Veranstaltungen unter irreführenden und falschen Angaben, so z. B. zum Veranstalter oder Veranstaltungszweck, gebucht wurden. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass die Sicherheit oder das Ansehen von Schloss Ettersburg in der Öffentlichkeit gefährdet sind.
6. Änderung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeit
Die endgültige Teilnehmerzahl ist dem Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Mitteilung ist als Garantiezahl zu werten.
Sofern die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der in der ursprünglichen Bestellung genannten Anzahl der Teilnehmer um mehr als 5 % erhöht wird, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Bildungswerkes BAU Hessen-Thüringen e. V.Es besteht kein Rechtsanspruch auf Änderung der Räumlichkeiten, sofern durch die Erhöhung der Personenzahl die Platzkapazität in den vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten nicht ausreicht.
7. Einbringung eigener Gegenstände, Speisen und Getränke
Das Einbringen eigener Gegenstände, von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Sofern Gegenstände nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in Schloss Ettersburg eingebracht werden, haben diese alle behördlichen und gesetzlichen Anforderungen, die sicherheitstechnischen, insbesondere brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen.
Für jegliche Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände oder selbst eingebrachte Speisen und Getränke entstehen, haftet das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. ausdrücklich nicht.Nach Veranstaltungsende sind sämtliche eingebrachten Gegenstände, Speisen und Getränke zu entfernen.
Sofern Gegenstände, Speisen und Getränke im Schloss verbleiben, kann dafür eine Raummiete berechnet werden.
Sofern Speisen und Getränke im Schloss verbleiben, ist das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. berechtigt, diese auf Kosten des Veranstalters zu entsorgen.
Die Nutzung des Stromnetzes von Schloss Ettersburg für mit Erlaubnis eingebrachte Gegenstände bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Sofern durch die Verwendung eigener Geräte Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Schloss Ettersburg auftreten, geht dies zu Lasten des Veranstalters.
Für die Nutzung des Stromnetzes von Schloss Ettersburg ist das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. berechtigt, eine pauschale Vergütung zu verlangen. Die Errichtung einer Telefon-, Telefax- oder Datenübertragungseinrichtung bedarf ebenso der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildungswerkes BAU Hessen-Thüringen e. V. Hierfür kann eine Anschlussgebühr verlangt werden.
Die Haftung des Bildungswerkes BAU Hessen-Thüringen e. V. für in das Schloss eingebrachte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dem Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. obliegen insofern weder eine Bewachungs- noch eine Aufbewahrungspflicht. Die Versicherung obliegt dem Veranstalter. Sofern dem Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. eine Verantwortlichkeit zuzuschreiben ist, wird die Haftung auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
8. Haftung
Das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus den Verträgen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sofern diese Pflichtverletzungen durch das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. zu vertreten sind.
Bei sonstigen Schäden ist die Haftung auf vorsätzliche und grobfahrlässige Pflichtverletzung des Bildungswerkes Bau Hessen-Thüringen e. V. begrenzt.Die Haftung wird auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Es wird keine Haftung für auf dem Parkplatz von Schloss abgestellte Fahrzeuge übernommen.
Der Veranstalter haftet für eigenes sowie Verschulden seiner Gäste, Vertragspartner und Besucher.
9. Verschiedenes
Foto und Filmaufnahmen zur gewerblichen Nutzung dürfen im Schloss Ettersburg nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bildungswerkes BAU Hessen-Thüringen e. V. durchgeführt werden.
Der Veranstalter darf lediglich auf seine Veranstaltungen im Schloss Ettersburg durch Zeitungsanzeigen oder andere Werbung hinweisen.Es wird darauf hingewiesen, dass das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. verpflichtet ist, für alle Veranstaltungen, zu denen Musik gespielt wird, diese bei der GEMA anzumelden. Die insofern entstehenden GEMA-Gebühren, werden von der GEMA direkt dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Das Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. wird insofern vom Veranstalter ausdrücklich freigestellt.
10. Beiführung von Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten der Veranstalter, die im Rahmen der Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellt werden, elektronisch gespeichert werden.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungs-, Zahlungs- und Gerichtsort ist Erfurt. Es gilt das deutsche Recht als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.