Schloss Ettersburg
Der Seminar- und Tagungsort bei Weimar"Was mich betrifft so habe ich immer Ettersburg in Reserve, um mich für Augenblicke zu bergen."
Erbgroßherzog Carl Alexander
UNESCO Weltkulturerbe „Klassisches Weimar“
AGB
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Präambel
Sehr geehrter Gast von Schloss Ettersburg, bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Vertrag mit dem Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V./ Schloss Ettersburg (nachfolgend „Schloss Ettersburg“ genannt). Sie erkennen diese AGB mit Ihrer Buchung an.Schloss Ettersburg gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe „Klassisches Weimar“. Der kultur-historische Charakter des Schlossensembles und die wertvolle Bausubstanz stellen an Besucher und Kunden besondere Anforderungen. Bestimmte Einschränkungen der Nutzung sind unvermeidlich.
1. Geltungsbereich
(1) Die folgenden AGB gelten für alle Verträge, sofern diese die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Diese AGB hängen im Rezeptionsbereich aus und werden dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung von Zimmern, von Seminar- und Gesellschaftsräumen jeglicher Art durch Schloss Ettersburg.
(3) Diese AGB gelten für alle Verträge über Veranstaltungen einschließlich der im Rahmen dieser Veranstaltung erbrachten Leistungen.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Vereinbarung oder durch Online-Buchung zustande. Bei Online-Buchungen ist eine gültige Kreditkartennummer anzugeben.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch Schloss Ettersburg zustande. Schloss Ettersburg steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
(3) Vertragspartner sind Schloss Ettersburg und der Kunde.
(4) Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Schloss Ettersburg gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag.
(5) Die Untervermietung der gebuchten Zimmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Schloss Ettersburg gestattet.
(6) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
(7) Daten des Kunden, die im Rahmen der Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch gespeichert.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, Schloss Ettersburg spätestens bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, ob die Leistungsbedingungen geeignet sind, die Interessen von Schloss Ettersburgs zu beeinträchtigen.
3. Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung von Räumlichkeiten jeglicher Art sowie die in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu bezahlen.
(2) Dies gilt auch für vom Kunden (Veranstalter) veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und -erfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Schloss Ettersburg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Schloss Ettersburg den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
(4) Die Rechnungen sind spätestens zehn Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
(5) Übernachtungspreise sind in jedem Fall bei Anreise zu bezahlen. Bei anfallenden Stornierungsgebühren wird die Kreditkarte belastet. Online übermittelten Daten gelten als rechtsverbindlich.
(6) Umbuchungen jeglicher Art berechtigen Schloss Ettersburg, abweichende Preise zu verlangen.
(7) Schloss Ettersburg ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist Schloss Ettersburg berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen.
(8) Schloss Ettersburg ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(9) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Schloss Ettersburgs aufrechnen oder mindern.
4. Veranstaltungsräume: Bereitstellung, -übergabe und –rückgabe
(1) Für Veranstaltungen stehen die im Vertrag bezeichneten Räume zu der im Vertrag genannten Uhrzeit zur Verfügung.
(2) Räume für Veranstaltungen werden lt. Vertrag bestuhlt und ausgestattet. Sollte am Veranstaltungstag eine Neu- oder Umbestuhlung der Räume gewünscht werden, wird der zusätzliche Personalaufwand in Rechnung gestellt.
(3) Sofern eine weitergehende Nutzung in Anspruch genommen wird, bedarf dies der gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Schloss Ettersburg behält sich vor, dafür eine gesonderte Vergütung zu beanspruchen; dies gilt insbesondere bei zeitlicher Überschreitung der Nutzungsdauer.
(4) Die Räume können bis 2.00 Uhr genutzt werden. Ausschankschluss ist 01.30 Uhr.
(5) Für die Nutzung nach 24.00 Uhr berechnet Schloss Ettersburg 100,00 € Raummiete/ Stunde und für eine Servicekraft/ Stunde 35,00 €.
(6) Für die Nutzung nach der vertraglich vereinbarten Zeit berechnet Schloss Ettersburg 100,00 € Raummiete/ Stunde und für eine Servicekraft/ Stunde 35,00 €.
(7) Mängel an der vertraglich zur Verfügung gestellten Leistung sind Schloss Ettersburg unverzüglich, jedoch vor Veranstaltungsbeginn zu melden. Spätere Anzeigen können nicht anerkannt werden.
(8) Werden an den Räumlichkeiten, der Einrichtung und der zur Verfügung gestellten Technik Schäden festgestellt, auf die Schloss Ettersburg nicht vor Veranstaltungsbeginn hingewiesen wurde, gelten diese als vom Kunden verursacht.
5. Übernachtungszimmer: Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
(1) Bei Übernachtungsleistungen besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn dies ist im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Die Zimmer für Übernachtungen stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Es gibt keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Schloss Ettersburg für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Preises (Listenpreises) in Rechnung stellen, nach 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, Schloss Ettersburg nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei.
(4) Nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache kann die Anreise früher oder die Abreise später erfolgen. Es wird für das Zimmer/ Stunde 15,00 € auf den Zimmerpreis aufgebucht.
(5) Zustell- und Kinderbetten sind nur in den Suiten und im Doppelzimmer Plus aufstellbar. Kinderwagen können nicht in den Zimmern abgestellt werden.
6. Rücktritt vom Vertrag
(1) Wird eine Rechnung nicht fristgerecht gezahlt oder vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist Schloss Ettersburg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.(2) Bei berechtigtem Rücktritt durch Schloss Ettersburgs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
(3) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Schloss Ettersburg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen.
(4) Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und werden von Schloss Ettersburg bestätigt. Ohne Wahrung der Schriftform gilt die Stornierung als nicht ausgesprochen und wird nicht anerkannt.
(5) Schloss Ettersburg ist berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten falls
(a) höhere Gewalt oder andere vom Schloss Ettersburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
(b) Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht worden sind (etwa zum Veranstaltungszweck),
(c) es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden oder die Sicherheit und das Ansehen von Schloss Ettersburg in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnten.
(6) Rücktritt vom Vertrag bei Übernachtungsleistungen:
(a) Bei Stornierung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Kunden werden folgende Vergütungen berechnet:
- Bis 91 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung der Gesamtreservierung möglich.
- Von 90 Tagen bis 61 Tage vor Anreise können 60 %,,
- on 60 Tagen bis 31 Tage vor Anreise können 40 %,
- Von 30 Tagen bis 3 Tage vor Anreise können 10 % der Restbuchung kostenfrei storniert werden.
(b) In den letzten 48 Stunden vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. Es werden 80 % des Zimmerpreises berechnet.
(c) Bei Nichtanreise am Anreisetag wird das Zimmer zu 100% in Rechnung gestellt.(7) Rücktritt vom Vertrag bei Veranstaltungen, Tagungspauschalen und Verpflegungsleitungen:(a) Bei Stornierung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Kunden werden folgende Vergütungen berechnet:
- bis sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn 0 %
- später als sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 %
- später als sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn im Gewehrsaal oder Weißer Saal 30 %
- später als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
- später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 %
-später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 %
(b) Sofern für Verpflegungsleistungen kein Preis vereinbart wurde, wird die jeweils angebotene preisgünstigste Verpflegungsleistung zugrunde gelegt. Dies gilt nicht bei Tagungspauschalen, hier wird der Berechnung des Schadenersatzanspruches die Tagungspauschale zugrunde gelegt.
7. Veranstaltungen. Änderung der Teilnehmerzahl
(1) Die Teilnehmerzahl ist Schloss Ettersburg spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Mitteilung ist als Garantiezahl zu werten.
(2) Sofern sich die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der im Vertrag genannten Anzahl erhöht, bedarf dies der Zustimmung von Schloss Ettersburg.
(3) Die Toleranz der Abweichung beträgt 5 %.
(4) Eine Reduzierung der tatsächlichen Teilnehmerzahl um maximal 5%, die mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, wird vom Schloss Ettersburg bei der Abrechnung anerkannt.
(5) Es wird in jedem Fall die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. (6) Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl um die geringeren Aufwendungen zu mindern. Dabei sind die Ersparnisse des Kunden durch die eingeräumte Toleranz von 5 % mit einzubeziehen.
(7) Bei Abweichungen der tatsächlichen Teilnehmerzahl gegenüber der im Vertrag genannten Anzahl um mehr als 5 % ist Schloss Ettersburg berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen und die vereinbarten Räume zu tauschen, es sei denn, dies ist dem Kunden unzumutbar.
(8) Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl um mehr als 5 % überschritten werden, kann u. U. die Leistung nicht in vollem Umfang erbracht werden.
(9) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Änderung der Räumlichkeiten, sofern durch die Erhöhung der Personenzahl die Platzkapazität in den vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten nicht ausreicht.
8. Änderung der Veranstaltungszeit
(1) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten und stimmt Schloss Ettersburg diesen Abweichungen zu, so kann die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung gestellt werden, es sei denn, Schloss Ettersburg trifft ein Verschulden.
(2) Verschieben sich die vereinbarten Schlusszeiten der Veranstaltung und Schloss Ettersburg muss Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten.
(3) Veranstaltungen, die unvereinbart länger als 24.00 Uhr dauern, werden von Schloss Ettersburg erbrachten Leistungen aufgrund von Einzelnachweisen in Rechnung gestellt. Ferner kann Schloss Ettersburg aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
9. Einbringen eigener Gegenstände, Speisen und Getränke
(1) Das Einbringen eigener Gegenstände, eigener Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
(2) Sofern Gegenstände nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in Schloss Ettersburg eingebracht werden, haben diese alle behördlichen und gesetzlichen sicherheitstechnischen, insbesondere brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen.
(3) Für jegliche Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände oder selbst eingebrachte Speisen und Getränke entstehen, haftet Schloss Ettersburg nicht.
(4) Sofern mitgebrachte Gegenstände, Speisen und Getränke im Schloss verbleiben, ist Schloss Ettersburg berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
(5) Die Nutzung des Stromnetzes von Schloss Ettersburg durch Geräte des Kunden bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Sofern durch die Verwendung eigener Geräte Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Schloss Ettersburg auftreten, geht dies zu Lasten des Kunden.
(6) Für die Nutzung des Stromnetzes von Schloss Ettersburg ist Schloss Ettersburg berechtigt, eine pauschale Vergütung zu verlangen.
(7) Die Errichtung einer Telefon-, Telefax- oder Datenübertragungseinrichtung bedarf der vorherigen Zustimmung von Schloss Ettersburg. Hierfür kann eine Anschlussgebühr verlangt werden.
10. Haftung
(1) Schloss Ettersburg haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus den Verträgen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sofern diese Pflichtverletzungen durch Schloss Ettersburg zu vertreten sind.
(2) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung auf vorsätzliche und grobfahrlässige Pflichtverletzung von Schloss Ettersburg begrenzt.
(3) Die Haftung wird auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
(4) Der Kunde haftet in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. Es obliegt dem Kunden hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Schloss Ettersburg kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
(5) Soweit Schloss Ettersburg für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Schloss Ettersburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
(6) Schloss Ettersburg übernimmt keine Haftung für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge.
(7) Weckaufträge werden vom Schloss Ettersburg mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
(8) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schloss Ettersburg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
(9) Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
(10) Die Haftung von Schloss Ettersburg für in vom Kunden eingebrachten Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände ist ausgeschlossen. Schloss Ettersburg obliegt weder eine Bewachungs- noch eine Aufbewahrungspflicht. Die Versicherung obliegt dem Veranstalter.
(11) Sofern Schloss Ettersburg eine Verantwortlichkeit zuzuschreiben ist, wird die Haftung auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
(12) Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Schloss Ettersburg wird die Gegenstände für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren.
11. Besondere Hinweise
(1) Zeitungsanzeigen, Werbemaßnahmen, Veröffentlichungen, die einen Bezug zu Schloss Ettersburg aufweisen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung.
(2) Private Foto- und Filmaufnahmen von Schloss Ettersburg dürfen nicht veröffentlicht werden. Innenaufnahmen bedürfen der Zustimmung von Schloss Ettersburg.
(3) Foto- und Filmaufnahmen zur gewerblichen Nutzung dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schloss Ettersburg durchgeführt und veröffentlicht werden.
(4) 60 Parkplätze sind unweit vorhanden und kostenfrei. Die Zufahrt zum Schloss Ettersburg steht für das Aus- und Einladen zur Verfügung. Das Parken auf dem Schlosshof ist nicht gestattet. Das gilt auch für Fahrzeuge von Zulieferern oder Dienstleistern.
(5) Tiere sind in den Räumlichkeiten des Schlosses Ettersburg nicht gestattet.
(6) Rauchen ist in den Räumlichkeiten von Schloss Ettersburg nicht gestattet.
(7) Ab 24.00 Uhr wird die Lautstärke auf einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden sowie dem Anspruch eines Weltkulturerbe-Denkmals angemessenen Lärmpegel herabgesetzt.
(8) Ab 24.00 Uhr sind die Fenster des Gewehrsaales geschlossen.
(9) Die Sicherung der Außentüren am Gewehrsaal gewährleistet der Veranstalter.
(10) Ab 5 Kinder erbitten wir eine Kinderbetreuung vor Ort.
(11) Musikbands dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Schloss Ettersburg auftreten.
(12) Schloss Ettersburg ist verpflichtet, alle Veranstaltungen, zu denen Musik gespielt wird, bei der GEMA anzumelden. Die entstehenden Gebühren werden von der GEMA dem Kunden in Rechnung gestellt. Schloss Ettersburg wird insofern vom Kunden ausdrücklich freigestellt.
(13) Der Abschluss einer etwaig notwendigen Versicherung für mitgebrachte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungsgegenstände oder technische Einrichtungen obliegt dem Kunden. Schloss Ettersburg haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
(14) Hat Schloss Ettersburg begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährden könnte, sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann es die Veranstaltung absagen oder Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Kunden belastet werden, wobei Schloss Ettersburg gegenüber dem Kunden die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht rechtfertigen braucht.
(15) Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist vorher mit Schloss Ettersburg abzustimmen.
(16) Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Schloss Ettersburg kann die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Brandschutzbehörde verlangen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungs-, Zahlungs- und Gerichtsort ist Erfurt.
(2) Es gilt das deutsche Recht als vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform Eine Änderung der Form bedarf der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Ettersburg, am 1. Januar 2012.